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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19 (https://dejure.org/2019,24888)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2019 - 4 S 20.19 (https://dejure.org/2019,24888)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 4 S 20.19 (https://dejure.org/2019,24888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 4 BeamtStG
    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei charakterlichen Zweifeln

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 23 Abs 4 BeamtStG, § 7 Abs 3 LbPolVollzDV BE, § 20 Abs 2 LbPolVollzDV BE
    Beamter auf Widerruf; Polizeimeisteranwärter; Trennung von der Lebensgefährtin; Straftatverdacht; Indizien; Gesamtschau; charakterliche Eignung; begründete Zweifel; berechtigte Zweifel; Entlassung; Ablegung der Laufbahnprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19
    § 20 Abs. 2 Pol-LVO kann demgemäß eigenständige Bedeutung nur haben, soweit die Bundesvorschrift der Behörde Ermessen einräumt; die Landesbestimmung mag dem Ermessen Orientierung bieten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 14).

    Die Sollvorschrift betrifft nicht nur Vorbereitungsdienste, die zugleich allgemeine Ausbildungsstätten für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes sind, sondern auch Beamtenverhältnisse, die allein auf Berufe des öffentlichen Dienstes vorbereiten, etwa den Beruf eines Polizisten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Der Dienstherr kann von dem, was sein soll, ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden kann, weil dem Polizeimeisteranwärter die Eignung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19
    Kommen während des Beamtenverhältnisses auf Widerruf berechtigte Zweifel auf (vgl. zu vorher entstandenen Anhaltspunkten BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 ), darf der Dienstherr von der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe absehen (vgl. Masuch, DÖV 2018, 697 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 und entsprechend bei "ernsthaften" Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung: Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 10, siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 24) und H. Günther (ZBR 1987, 129 ) halten eine Entlassung schon bei begründeten Zweifeln an der Eignung vor dem Ablegen der Prüfung für rechtens, während Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 51 eine Entlassung in diesem Ausbildungsstadium nur für angängig halten, wenn aus Dienstpflichtverletzungen auf die charakterliche Nichteignung geschlossen werden kann, mithin Gewissheit über die Nichteignung besteht.

  • BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19
    Den Bewerbern gereichen bei dieser Übernahme wie schon bei der erstmaligen Aufnahme in ein Beamtenverhältnis (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13 f.) begründete Zweifel an der Eignung, die sich nicht ausräumen lassen, zum Nachteil.

    Denn anders als im Strafrecht streitet bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Zweifel nicht zugunsten, sondern zulasten des Betroffenen (siehe nochmals BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13 f.).

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 und entsprechend bei "ernsthaften" Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung: Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 10, siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 24) und H. Günther (ZBR 1987, 129 ) halten eine Entlassung schon bei begründeten Zweifeln an der Eignung vor dem Ablegen der Prüfung für rechtens, während Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 51 eine Entlassung in diesem Ausbildungsstadium nur für angängig halten, wenn aus Dienstpflichtverletzungen auf die charakterliche Nichteignung geschlossen werden kann, mithin Gewissheit über die Nichteignung besteht.

    Da der Vorbereitungsdienst mit dem Erwerb der Laufbahnbefähigung abschließt (§ 21 Pol-LVO), die bei feststehender Nichteignung nicht zuerkannt werden darf (vgl. § 20 Abs. 2 Pol-LVO), kann der verbleibende Vorbereitungsdienst nicht mehr zum Erfolg führen und braucht nicht allein zur Unterhaltsleistung fortgeführt zu werden (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 6 B 1551/18

    Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 20.19
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 und entsprechend bei "ernsthaften" Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung: Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 10, siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 24) und H. Günther (ZBR 1987, 129 ) halten eine Entlassung schon bei begründeten Zweifeln an der Eignung vor dem Ablegen der Prüfung für rechtens, während Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 51 eine Entlassung in diesem Ausbildungsstadium nur für angängig halten, wenn aus Dienstpflichtverletzungen auf die charakterliche Nichteignung geschlossen werden kann, mithin Gewissheit über die Nichteignung besteht.
  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Wie ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 04.08.2020, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris).
  • VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf?

    Ein Bewerber, dessen Eignung berechtigt in Zweifel geraten ist, darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 5).

    Das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 9 - 12) hat hierzu für die Fallkonstellation der Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf aufgrund charakterlicher Nichteignung u.a. Folgendes ausgeführt:.

    Stützt der Antragsgegner aber eine Entlassung eines Widerrufsbeamten auf Eignungsmängel, hat er - wie dies das OVG Berlin-Brandenburg in seinem o.g. Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 - (juris Rn. 9 - 12) klargestellt hat, die (ggf. strengeren) Maßstäbe der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (im dortigen Fall § 20 Abs. 2 Pol-LVO) zu berücksichtigen.

    Dabei kann offen bleiben, ob mit Blick auf die Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 9 - 12) nicht bereits die Ungewissheit über die Anknüpfungstatsachen wegen der Wertung des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG gebietet, der Antragstellerin die Fortsetzung der Ausbildung zu ermöglichen.

  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Wie ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 4 S 1473/20

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aufgrund fehlender charakterlicher Eignung

    Wie eine Beamtin bzw. ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, Juris Rn. 10 f.).
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Wie eine Beamtin oder ein Beamter auf Anfechtungen, Belastungen, Herausforderungen und Versuchungen voraussichtlich reagieren wird, lässt sich selten genug mit Gewissheit vorhersagen, sodass es zumeist darauf ankommen wird, ob und mit welcher Überzeugungskraft äußere Tatsachen den Schluss auf negative innere Tatsachen zulassen (vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 04.08.2020, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 6 A 3742/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeidienst; charakterliche

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 5- 9; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, juris Rn. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251 = juris Rn. 8; siehe auch BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 = juris Rn. 20.

    Diese Annahme zieht der Kläger mit seinem Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, a. a. O. Rn. 12, nicht durchgreifend in Zweifel.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2020 - 4 S 27.20

    Entlassung eines Polizeiobermeisteranwärters wegen mangelnder persönlicher

    Das Erfordernis des sachlichen Grundes hat lediglich den Zweck, Willkür aus dem freien Ermessen der Behörde zu verbannen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Der Dienstherr kann daher von § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG ermessensfehlerfrei eine Ausnahme machen, wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes aller Voraussicht nach nicht mehr gerechnet werden kann oder begründete Zweifel an der Eignung der Beamtin oder des Beamten auf Widerruf für die angestrebte Laufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 21 und Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6; Beschlüsse des Senats vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 - juris Rn. 7 und vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 - juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20 f., jeweils m.w.N.).

  • VG München, 25.03.2020 - M 5 S 20.1173

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen eines charakterlichen

    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist daher nicht von dem Nachweis eines Dienstvergehens abhängig (vgl. OVG Bbg, B.v. 10.7.2019 - OVG 4 S 20.19 - juris Rn. 9 f.; Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O. BeamtStG § 23 Rn. 209).
  • VG Schwerin, 29.10.2020 - 1 B 2306/20
    Ein Bewerber, dessen Eignung berechtigt in Zweifel geraten ist, darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, Rn. 5, juris).

    Soweit zum Teil in Frage gestellt wird, ob Dienstpflichtverletzungen nachgewiesen sein müssen und der Beamtin bzw. dem Beamten auf Widerruf in aller Regel die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung gegeben werden muss, wenn negative äußere Tatsachen nicht eindeutig feststehen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - OVG 4 S 20.19 -, Rn. 9 ff., juris), kommt es hierauf nicht an, weil der Sachverhalt, jedenfalls soweit er hier von Bedeutung ist, eindeutig geklärt ist und von dem Antragsgegner zum Gegenstand der Entscheidung gemacht wurde.

  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 21.4711

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Nichterreichens des

    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist daher nicht von dem Nachweis eines Dienstvergehens abhängig (vgl. OVG Bbg, B.v. 10.7.2019 - OVG 4 S 20.19 - juris Rn. 9 f.; Baßlsperger in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O. BeamtStG § 23 Rn. 209).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2021 - 4 S 19.21

    Polizeimeisteranwärterin; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Vorbereitungsdienst;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 4 S 3078/19

    Probebeamtenverhältnis; Rechtsgrundlage für die Entlassung aus dem

  • VG Berlin, 02.07.2021 - 28 L 69.21
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